1. Präambel
Die rechtmäßige Anwendung der vorliegenden Verkaufsbedingungen umfasst jede Produktbestellung durch ein Unternehmen, einen Betriebsrat, eine Behörde, eine Gebietskörperschaft, einen Händler oder einen Verein (im Folgenden "der Kunde") bei Logoandco S.A. oder Usbandco – einer Abteilung von Logoandco S.A.- (im Folgenden "Logoandco").
2. Bestellung
Für jede Bestellung muss eine schriftliche Bestätigung vorliegen, die per Post, per E-Mail oder per Fax übermittelt werden kann.
Die Bestätigung kann wahlweise in folgenden Formen erfolgen:
- In Form eines Bestellscheines mit dem Briefkopf des Kunden, der die Unterschrift des Käufers sowie den Firmenstempel enthält, wobei die Angebotseigenschaften und insbesondere die Artikelnummer/n der bestellten Ware, die gewünschte Menge, der durch Logoandco ausgewiesene Preis und ggf. die Referenznummer des von Logoandco übermittelten Kostenvoranschlages ohne Veränderungen anzugeben sind.
- Mittels des Kostenvoranschlages von Logoandco, der unverändert und mit der Unterschrift des Käufers sowie dem Firmenstempel einzusenden ist.
Mit Ausnahme jener Fälle, die in den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehen sind, gilt jede durch den Kunden eingesandte und von Logoandco angenommene Bestellung als verbindlich und endgültig und kann nicht widerrufen werden.
Die Annahme der Bestellung des Kunden durch Logoandco ist an die Zustimmung des Kunden zur Gesamtheit der Allgemeinen Verkaufsbedingungen gebunden. Im Falle einer Bestellung bei Logoandco, erklärt der Kunde, dass er die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen vollständig und ohne Vorbehalt anerkennt und verzichtet darauf, seine eigenen Bedingungen bzw. andere Bestimmungen geltend zu machen, die von den vorliegenden Verkaufsbedingungen abweichen.
2.1 Elektronische Bestellung
In Ausnahmefällen kommt das Einverständnis des Käufers im Rahmen einer Online-Bestellung dadurch zum Tragen, dass dieser seine Bestellung auf dem elektronischem Wege seiner Wahl (E-commerce Software, Marktplatz...) Logoandco übermittelt oder das von Logoandco zur Verfügung gestellte Formular mit seiner elektronischen Unterschrift versieht, die durch die ausdrückliche Gültigkeitserklärung seiner Bestellung (Klick auf das Feld "Bestellen") nach Markieren des Kästchen mit dem beistehenden Text "Ich habe die allgemeinen Verkaufsbedingungen gelesen und akzeptiere sie" ergänzt wird. Mittels dieser beiden Schritte bestätigt der Käufer, dass er von der Gesamtheit der im Folgenden wiedergegebenen Bedingungen Kenntnis genommen hat und diese vorbehaltlos anerkennt.
In diesem Sinne sind unsere Kunden, die die Logoandco Website besuchen, dazu angehalten, aufmerksam die auf unserer Internetseite zur Verfügung stehende Allgemeine Verkaufsbedingungen zu lesen, bevor sie eine Bestellung vornehmen.
2.2 Zustandekommen des Vertrages
Gemäß Absatz L. 111-1 des Verbrauchergesetzbuches, ermöglichen es der vorliegende Katalog sowie die über die Internetseite von Logoandco zugängliche Datenbank dem Kunden, sich vor Vertragsabschluss über die grundlegenden Eigenschaften des Produktes (der Produkte) zu informieren, das (die) er bestellen möchte.
Die Beschreibung der von Logoandco angebotenen Produkte erfolgt mit größtmöglicher Genauigkeit, unter Berücksichtigung der uns durch den Hersteller, den Importeur oder den Großhändler zur Verfügung gestellten Informationen, die sich das Recht vorbehalten, die Eigenschaften bestimmter Produkte ohne Vorankündigung abzuändern.
Die im Katalog abgebildeten Photographien und Grafiken sind nicht verbindlich und stellen für Logoandco keinerlei Verpflichtung dar. Die graphische Darstellung eines durch einen Kunden bestellten Produktes führt weder zur Haftbarkeit seitens Logoandco, noch kann sie die Gültigkeit des Kaufvorgangs außer Kraft setzen. Um die Produktinformationen zu erweitern, hat der Kunde die Möglichkeit. bei Logoandco ein Probestück desjenigen Produktes anzufordern, das er zu bestellen wünscht. Je nach Produkt, kann das Probestück unentgeltlich durch Logoandco zur Verfügung gestellt werden bzw. verliehen oder verkauft werden.
In jenen Fällen, in denen dem Kunden das Probestück durch Logoandco geliehen wird, hat dieser das Produkt innerhalb der festgelegten Fristen zurückzuerstatten. Der Kunde hat im Voraus zu akzeptieren, dass ihm andernfalls der zum Zeitpunkt des Verleihs vereinbarte Preis in Rechnung gestellt wird.
Die Angebote gelten nur im Rahmen des existierenden Warenbestandes.
Ab dem Moment, in dem der Käufer seine Bestellung für gültig erklärt, wird davon ausgegangen, dass er in Kenntnis der Sache und vorbehaltlos die Produkte, die Preise und die zum Verkauf angebotenen und bestellten Mengen akzeptiert. Der auf diese Weise zustande gekommene Verkaufsvertrag besteht aus folgenden Dokumenten, für deren Aufzählung das Kriterium des abnehmenden Rechtswertes der einzelnen Dokumente gilt:
- 1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen ;
- 2. Der elektronische Bestellschein, der dem Kunden durch Logoandco zur Verfügung gestellt und durch den Kunden anerkannt wurde, wenn ein solcher Bestellschein existiert ;
- 3. Der von Logoandco übermittelte und vom Kunden unterzeichnete Kostenvoranschlag, der Logoandco per Fax oder auf postalischem Wege zurückgesandt wurde, wenn ein solcher Kostenvoranschlag existiert ;
- 4. Der Bestellschein (auf Papier oder in elektronischem Format), den der Kunde auf die Art seiner Wahl übermittelt, wenn ein solcher Bestellschein existiert.
3. Preise
Wenn nicht gesondert darauf hingewiesen wird, erfolgen die Preisangaben für die Produkte in Euro, zuzüglich Steuern. Die Versandkosten werden zusätzlich zum Produktpreis errechnet.
3.1 Abänderungen
Die Preise der durch Logoandco angebotenen Produkte sowie die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen können ohne vorherige Ankündigungen am vereinbarten Tag der Lieferung abgeändert werden, wenn sich Veränderungen im juristischen, wirtschaftlichen oder industriellen Umfeld vollziehen, insbesondere im Falle von Gesetzesänderungen, Währungsschwankungen, Veränderung der Rohstoffpreise bzw. der Arbeits- oder Transportkosten.
Der anzuwendende Preis ist jener, der zum Zeitpunkt der Bestellungsaufnahme bei Logoandco Gültigkeit besaß.
Logoandco ist bemüht, ausschließlich Produkt mit einer gleichbleibenden Qualität zu liefern und behält sich folglich das Recht vor, einen Artikel aus dem Angebot zu nehmen bzw. dessen Lieferung auszusetzen, wenn die Logoandco Qualitätsabteilung davon ausgeht, dass die vom Hersteller oder Importeur aufgebrachten Garantien nicht ausreichend sind. Sämtliche Veränderungsmaßnahmen sowie Produkt- und Lieferungsaussetzungen verfolgen das Ziel, dem Kunden eine bessere Leistung zu erbringen, weshalb auf keinen Fall eine wie auch immer geartete Entschädigung zum Tragen kommen kann.
4. Zahlungsbedingungen
Mit Ausnahme andersartiger Vereinbarungen in dem durch Logoandco übersandten Kostenvoranschlag, ist die Ware bar (bei Bestellung), per Scheck oder Überweisung zu bezahlen. Jeglicher Betrag, der vom Käufer vor der Lieferung der Ware entrichtet wurde, wird als Anzahlung des vom Käufer zu entrichtenden endgültigen Kaufspreises angesehen.
Logoandco behält sich das Recht vor, jegliche Bestellung oder Lieferung auszusetzen, unabhängig von deren Art und Ausführungsstand, wenn die Zahlung des gesamten durch den Käufer zu entrichtenden Betrages nicht fristgerecht erfolgt oder wenn der ihm gewährte Saldo überschritten wurde.
Jeder nicht fristgerecht beglichene Betrag wird monatlich um 1,5% erhöht. Die Zahlung des verschuldeten Restbetrages wird unmittelbar und ohne weitere Maßnahmen 10 Tage nach Versendung einer erfolglosen Mahnung fällig, ohne dass hierfür besondere rechtliche Formalitäten notwendig wären. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen, wird die Lieferung unterbrochen. Sollte die Zahlung zwei Wochen nach Unterbrechung der Lieferung noch immer nicht geregelt sein, so wird der Fall der streitbaren Gerichtsbarkeit übergeben.
4.1 Strafklausel
Jegliches Inkasso im Rahmen einer Streitsache führt zu einer rechtmäßigen Abfindung zulasten des Käufers, die strafrechtlich auf 15% des Betrages der bei Fristende nicht beglichenen Rechnungen festgelegt wurde, wobei ein Minimum von 50 € gilt. Diese Regelung kommt unbeschadet möglicher Forderungen, die kraft Absatz 700 des N.C.P.C. (Neues Gesetz über Zivilverfahren) erhoben werden können, zum Tragen.
4.2 Eigentumsvorbehalt
Logoandco behält sich ausdrücklich das Eigentum der Waren vor, und zwar bis zur vollständigen Zahlung des gesamten Kaufbetrages sowie möglicherweise zu entrichtender Zinsen.
Ungeachtet des hier beschriebenen Eigentumsvorbehaltes, obliegt ab dem Zeitpunkt der Lieferung die Verantwortlichkeit für einen möglichen Verlust, die Zerstörung sowie für sämtliche Schäden, die den Waren zuteil werden können oder die aufgrund der Waren entstehen können, dem Käufer. Dieser ist ebenso haftbar im Falle eines Verlustes der gesamten Ware oder eines Teiles der Ware, sowie bei Diebstahl oder Zerstörung der Ware, wobei die Ursache keine Rolle spielt.
Im Falle einer Bemächtigung der Waren oder der Zubehörteile durch einen Dritten, ist der Käufer dazu verpflichtet, diese Tatsache dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
4.3 Lieferung
Die Angaben zu den Lieferfristen dienen zur Information, sind jedoch nicht verpflichtend. Sie beginnen nach ausdrücklicher Gültigkeitserklärung des Kostenvoranschlages und ggf. der betroffene Muster.
Die Einhaltung der Lieferfristen ist an die Voraussetzung gebunden, dass der Kunde im Vorfeld seiner Bestellung die Gesamtheit der für die Anbringung der Markierung notwendigen Elemente zur Verfügung gestellt hat. Diese Elemente müssen verwendbar sein, ohne dass Modifizierungen nötig wären.
Ist dies nicht der Fall, behält sich Logoandco das Recht vor, eine entsprechende Änderung des Lieferdatums vorzunehmen.
Verzögerungen bei der Lieferung gelten keinesfalls als Grund für eine Stornierung der Bestellung, eine Zurückweisung der Ware oder eine mögliche Forderung nach Schadensersatz oder Zinszahlung.
Die Ware wird an die bei der Bestellung angegebene Anschrift geliefert, wobei die Art der Lieferung vom Kunden, bzw. mangels diesbezüglicher Angaben von Logoandco bestimmt wird.
Beim Versand im Standart- oder Expressmodus, obliegt die Wahl des Transportunternehmens ausschließlich Logoandco.
Im Falle einer im Rahmen der Beförderung eintretenden Beschädigung, des Verlustes oder Verspätung der Waren, obliegt es dem Empfänger, rechtliche Maßnahmen gegen das Beförderungsunternehmen einzuleiten und die entsprechenden Rücklagen zu verwenden, um den Rückgriff aufrecht zu erhalten. Der Kaufvertrag wird in all jenen Fällen in Frage gestellt, in denen Logoandco ganz oder teilweise verhindert ist, die Lieferung zu den vorgesehenen Bedingungen zu gewährleisten und in denen es sich um einen Fall höherer Gewalt, um unzureichende Warenbestände, um Verspätungen bei der Lieferung der Grundprodukte bzw. um mangelhafte Lieferungen durch einen seiner Lieferanten handelt. In den genannten Fällen kann der Käufer von Logoandco weder die fristgerechte Lieferung seiner Bestellung noch eine wie auch immer geartete Entschädigung einfordern.
4.4 Mengentoleranz
Infolge der den von Logoandco und seinen Zulieferfirmen angewandten Lieferungs-, Herstellungs- und Markierungsverfahren innewohnenden Toleranzen kann die gelieferte Menge eine Abweichung von ±5% in Bezug auf die durch den Kunden bestellte Menge aufweisen. Letztgenannter verpflichtet sich, die Lieferung in ihrer Gesamtheit anzunehmen, wenn die gelieferte Menge sich in der Marge von ±5% bewegt.
In jedem Fall stellt Logoandco dem Kunden die tatsächlich gelieferte Warenmenge in Rechnung.
4.5 Qualitätstoleranz
Obschon Logoandco bei der Auswahl seiner Hersteller und Importeure mit größter Sorgfalt vorgeht, können bei den Produkten leichte Abweichungen in Bezug auf Farbe und Größe auftreten.
Außerdem machen es die Vielfalt der Markierungsträger und -techniken sowie die stetige Entwicklung der benutzten Druckfarbe (insbesondere infolge der neuen umwelttechnischen Vorschriften) unmöglich, jedes Mal genau den Farbton und den Glanz zu erzielen, die den vom Kunden übermittelten Werten entsprechen.
Diese leichten Abweichungen werden in unserem Tätigkeitsfeld üblicherweise toleriert und werden nicht als Grund angesehen, die Gültigkeit des Kaufvertrages in Frage zu stellen.
In jedem Fall wird die Konformitätskontrolle der Artikel gemäß der Referenzkriterien der Kommunikationsindustrie unter Achtung der Regelung zur Qualitätskontrolle MIL STD 105 E, Niveau II (ANSI/ASQC Z1.4, ISO 2859) vollzogen.
5. Reklamation und Rückgabe
5.1 Reklamation
Unmittelbar bei Erhalt der Produkte hat der Käufer deren Zustand sowie die Übereinstimmung der Lieferung mit der Bestellung zu überprüfen. Werden bei den Produkten Abweichungen in Hinblick auf deren Beschaffenheit oder Qualität (schlechte Farbgebung, Stickerei am falschen Platz) festgestellt, hat der Käufer innerhalb von 7 Tagen nach Warenerhalt (ausschlaggebend ist der Lieferschein) in einem an den Firmensitz von Logoandco gerichteten Einschreiben seine Reklamation zu übermitteln, wobei er seine Beanstandung ausführlich zu begründen hat.
5.2 Rückgabe
Im Falle der Unzulänglichkeit der gelieferten Produkte hat der Kunde mit Logoandco in Kontakt zu treten, um sich über das vorgeschriebene Vorgehen zur Zerstörung oder zur möglichen Rückgabe der als mangelhaft anerkannten Ware zu informieren. Rückgaben werden grundsätzlich nicht akzeptiert, wenn sie nicht zuvor von Logoandco genehmigt wurden und die Rücksendung nicht den von Logoandco übermittelten Rückgabeschein enthält, mittels dessen der Kunde zur Warenrückgabe berechtigt ist.
Im Falle der Unzulänglichkeit der gelieferten Produkte verpflichtet sich Logoandco alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um die Mangelerscheinung zu korrigieren, oder, wenn dies nicht möglich ist, einen Schuldschein zu erstellen. Der Kunde kann auf keinen Fall Anspruch auf sonstige Ausgleiche oder Entschädigungen erheben.
Im Falle der Rückgabe ist die Ware in perfektem Zustand für ihren Weiterverkauf bzw. im Originalzustand, in dem sie vom Kunden in Empfang genommen wurde, zu versenden, wobei sie sich in der ordnungsgemäß verschlossenen Originalverpackung zu befinden hat. Wenn es nicht der Fall ist, behält sich Logoandco das Recht vor, die Rückzahlung abzulehnen oder die Kosten für die Instandsetzung der Produkte in Rechnung zu stellen.
5.3 Stornierung der Bestellung
Wie oben erwähnt, sind durch den Kunden aufgegebene Bestellungen verbindlich und können nicht widerrufen werden.
Folglich muss jegliche Stornierung einer Bestellung im Voraus durch Logoandco genehmigt werden und mittels eines Einschreibens schriftlich festgehalten werden.
Alle durch Logoandco und seine Zulieferfirmen entrichteten Kosten zum Zeitpunkt des Erhalts des Stornierungsantrages werden unter Abzug bereits entrichteter Anzahlungen in Rechnung gestellt ; diese Beträge können auf keinen Fall Gegenstand von Rückzahlungen sein.
Unabhängig von dem angegebenen Lieferdatum ist die Stornierung einer bereits in den Produktionsprozess übergegangenen Bestellung unmöglich.
6. Schutz der Rechte und Marken
Wenn Sie Logoandco ein Design (Markenzeichen, Photographie, Zeichnung...) übermitteln, bzw. wenn Sie Logoandco mit der Benutzung oder Abänderung dieses Designs beauftragen, haben sie im Sinne einer ehrenhaften Erklärung zu bestätigen, dass Sie der einzige und rechtmäßige Eigentümer bzw. der Lizenzinhaber sind. Dies bezieht sich auf alle Rechte (einschließlich des Urheberrechtes), Marken, eingetragene Muster, Markenzeichen, Erklärungen Portraits, Graphiken, Zeichnungen, Photographien, Bilder oder Abbildungen jedweder Person oder jedweden intellektuellen Eigentums, die Teil des Design sind oder in dieses eingefügt sind.
Außerdem haben Sie zu bestätigen, dass keines der Bestandteile des Designs :
- das allgemeine oder satzungsmäßige Recht jedweder Person oder Körperschaft verletzt oder beeinträchtigt, wobei hiermit auch jedoch nicht ausschließlich die relativen Rechte, das intellektuelle Eigentum, Marken, Vertragrechte, moralische Rechte sowie aus öffentlichen Urkunden hervorgehende Rechte gemeint sind,
- Gegenstand eines wie auch immer gearteten Verstoßbescheides ist, den Sie erhalten haben,
- Gegenstand einer wie auch immer gearteten Einschränkung oder eines Gesetzes jeglicher Art oder Beschaffenheit ist, aufgrund dessen Logoandco nicht berechtigt ist, die vorgeschlagenen Bilder oder Texte zu reproduzieren.
Im Falle einer Klage, eines Prozesses oder einer Strafverfolgung gegen Logoandco, die mit dem Vorwurf in Verbindung stehen bzw. auf dem Vorwurf gründen, dass das Design oder ein Teil des Designs gegen ein bestimmtes Recht, eine Marke oder ein anderes Recht eines Dritten verstößt oder die falsche Anwendung dieses Rechtes beinhaltet, verpflichten Sie sich, auf Ihre eigenen Kosten die Verteidigung zu übernehmen. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn Logoandco Sie schriftlich von dieser Klage informiert, wobei wir bei Ihrer Verteidigung mitwirken und Rechtsbeistand leisten. Sie werden sämtliche Schäden und Kosten zu tragen haben, die infolge des Prozesses oder Verfahrens bei Logoandco anfallen.
Sie verpflichten sich, Logoandco für sämtliche Verluste oder aufgetretene Schäden zu entschädigen, die ihm Rahmen einer solchen Klage, eines Prozesses oder Verfahrens anfallen – hiermit sind u.a. jedoch nicht ausschließlich die Rechtsanwaltskosten gemeint.
Die auf der Internetseite von Logoandco dargestellten Produkte, auf denen kommerzielle Markenzeichen oder registrierte Marken erscheinen, sind nur zur Veranschaulichung abgebildet.
Der Kauf von Artikeln bei Logoandco – unabhängig vom Weg oder der Art und Weise des Kaufes - beinhaltet für Sie auf keinen Fall eine Genehmigung zur Reproduktion dieser Markenzeichen. Außerdem befugt er Sie nicht dazu eines der Markenzeichen oder eine der Marken zu übernehmen, bzw. deren Besitzer zu werden.
Logoandco ersucht Sie, nicht nur unsere eigenen Rechte auf das intellektuelle Eigentum zu achten, sondern auch die Rechte anderer auf ihr intellektuelles Eigentum.
Logoandco behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen, wenn diese von Kunden stammen, die gegen die Rechte auf intellektuelles Eigentum eines Dritten verstoßen haben oder diese verletzt haben, oder die auf eine gezielte Anfrage durch Logoandco nicht in der Lage waren, den Beweis dafür zu liefern, dass sie im Besitz der notwendigen Rechte über die für die Produktmarkierung bestimmten Elemente waren.
6.1 Nutzung der von Logoandco dargestellten Inhalte
Der gesamte Inhalt – einschließlich der Zusammenstellung – der Kataloge und Internetseiten von Logoandco, womit nicht ausschließlich Texte, Graphiken, Logos, Icons, Buttons, Bilder, Audioclips und Software gemeint sind, besteht aus Elementen, deren Rechte bei Logoandco SA, 29 rue Notre-Dame de Nazareth in Paris (75003), Frankreich, liegen, oder die mit Genehmigung des Inhabers der Rechte, der Marke oder der Dienstleistung genutzt werden. Die Inhalte sind folglich durch das französische, europäische und internationale Recht geschützt.
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7. Zuständigkeiten
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen und der zwischen Logoandco und dem Kunden erstellte Kaufvertrag obliegen dem französischen Recht. Im Falle eines Rechtsstreites liegt die ausschließliche Zuständigkeit beim Handelsgericht Paris.
Die Wiener Konvention zu Verträgen über den internationalen Verkauf von Waren ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.
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